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Diesem Verhaltenskodex liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortungsbewusster und rechtlich ordnungsgemäßer Unternehmensführung im Sinne der folgenden Leitlinien zugrunde.

Dies prägt die Firmenkultur, das Verhalten aller Mitarbeitenden und den Umgang mit den Geschäftspartnern. Gemeinsam trägt jeder die Verantwortung zur Gestaltung einer gerechten, lebenswerten und lebensfähigen Gesellschaft und Umwelt im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume.

Die verbindlichen Leitlinien in diesem Kodex stützen sich auf nationale Gesetze und Vorschriften. Sie stützen sich auch auf ethische Werte und Prinzipen, welche u. a. in internationalen Vereinbarungen niedergelegt sind. Sie sind nicht dazu gedacht, jede spezifische Situation bis ins Detail zu regeln, sondern setzen den Maßstab für die alltägliche Arbeit.

Die Mitarbeitenden der miunske-Gruppe identifizieren sich mit den Werten in diesem Kodex und leisten durch ihr tägliches Verhalten, die getroffenen Entscheidungen und die durchgeführten Arbeiten einen Beitrag zur Gestaltung dieser Werte.

Ziel ist es, unternehmerisches Handeln, Produkte und Dienstleistungen im Sinne dieses Verhaltenskodex zu optimieren.

Geschäftspartner von miunske® sind dazu aufgefordert, diesen Prinzipien zu folgen. Die Akzeptanz, Einhaltung und Förderung dieser Leitlinien stellen für miunske die Grundlage einer vertrauensvollen und erfolgreichen Geschäftsbeziehung dar.

Die Richtlinien in diesem Kodex gelten für alle Mitarbeitenden der miunske-Gruppe, sowie für alle Geschäftspartner der miunske-Gruppe. Dies sind Lieferanten, Kunden und Partner, welche in einer Geschäftsbeziehung zur miunske-Gruppe stehen.

 

1.1 Grundsätze

Jeder Einzelne übernimmt Verantwortung, indem die Folgen von unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in rechtlicher, ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigt werden. Es wird im Einklang mit geltendem Recht gehandelt und sich an ethischen Werten und Prinzipien orientiert.

1.2 Führungs- und Fehlerkultur

Die Führungskräfte übernehmen mit ihrer Vorbildfunktion die Verantwortung für ihr Verhalten im Einklang mit diesen Regelungen. Sie kommunizieren offen und fördern eine Unternehmenskultur auf der Basis von Vertrauen, Transparenz und Wertschätzung.

Alle Führungskräfte unterstützen die Mitarbeitenden bei der Einhaltung der Regeln, fördern eine offene Fehlerkultur und gehen Regelverstößen nach. Sie fördern Integrität im Arbeitsalltag und den aktiven Austausch in den Teams. Bei Fragen und Problemen bieten sie Rat und Unterstützung. Missstände können offen angesprochen werden.

1.3 Einhaltung der Gesetze

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen wir tätig sind, ist selbstverständlich. Falls die lokalen Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, orientiert sich unser aller Handeln an den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex.

1.4 Korruption

Es wird weder Korruption, Bestechung noch Erpressung geduldet. Zuwendungen, die mit der Absicht verbunden sind oder den Anschein erwecken könnten, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder sich einen sonstigen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, werden in allen Geschäfts­beziehungen weder versprochen, angeboten, gewährt, gefordert, noch angenommen.

1.5 Fairer Wettbewerb

Für fairen und lauteren Wettbewerb in allen geschäftlichen Beziehungen wird in Über­ein­stimmung mit nationalem und internationalem Wettbewerbs- und Kartellrecht gehandelt. Es wird sichergestellt, dass mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten keine wettbewerbs­widrigen Absprachen getroffen werden. Liefer-, Dienstleistungs- und Partnerunternehmen werden nach sachlichen Kriterien sorgfältig ausgewählt unter Ausnutzung des Wettbewerbs. Die Integrität potenzieller Geschäftspartner wird vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sorgfältig geprüft.

1.6 Schutz von Unternehmenseigentum und geistigem Eigentum

Das Unternehmenseigentum wird verantwortungsvoll und, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt, ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt. Die Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen.

Vertrauliche Informationen, unternehmenseigenes Know-how und geistige Eigentumsrechte werden respektiert und geschützt. Dies gilt auch für Kundeninformationen, Geschäfts­geheim­nisse und nichtöffentliche Informationen sowohl von miunske als auch von konkurrierenden Unter­nehmen, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten. Über alle Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse haben die Mitarbeitenden sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.

1.7 Datenschutz

Zur Verfügung gestellte persönliche Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten werden unter Beachtung der gesetz­lichen Regelungen respektiert und geschützt. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nur für rechtmäßige, zuvor fest­gelegte Zwecke und in transparenter Weise. Diese Daten werden nur verarbeitet, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind.

2.1 Menschenrechte

Die Würde, Privatsphäre und Persönlich­keits­rechte jedes Einzelnen sind für sämtliche Aktivitäten im jeweiligen Einflussbereich zu respektieren. Die Einhaltung der Menschenrechte sind sicherzustellen.

Unrechtmäßige oder unangemessene Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, wie etwa Gewalt jeglicher Art, sexuelle Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing werden nicht toleriert.

Das Nachkommen der Sorgfaltspflicht hinsichtlich möglicher Rechts- oder gar Menschenrechtsverletzung innerhalb der Wertschöpfungsketten wird vorausgesetzt.

2.2 Chancengleichheit

Jeder Mensch ist einzigartig. Entscheidungen, die Menschen betreffen, werden ausschließlich auf der Basis sachgerechter und nachvollziehbarer Erwägungen, wie z. B. Qualifikation und Fähigkeiten, getroffen.

Eine Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder vergleichbarer Eigenschaften wird nicht geduldet. Ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang miteinander wird durch Führungskräfte gefördert.

2.3 Arbeitnehmerrechte

Die physische und psychische Gesundheit aller Mitarbeitenden wird geschützt, indem für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gesorgt ist und sichere Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Dabei werden geltende Arbeitsschutzvorschriften und -standards eingehalten. Durch Präventionsangebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement wird die Gesundheit aller Mitarbeitenden zusätzlich gefördert.

Die Einhaltung geltender Bestimmungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Koalitionsfreiheit ist selbstverständlich.

2.4 Verantwortungsvolle Materialbeschaffung

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur verantwortungsvollen Materialbeschaffung werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Somit wird verhindert, dass durch die Verwendung von bestimmten Rohstoffen in den Produkten, Menschenrechtsverletzungen gefördert oder bewaffnete Konflikte direkt oder indirekt finanziert werden. Zu diesen Rohstoffen zählen zum Beispiel Zinn, Wolfram, Tantal, Gold sowie Kobalt.

Informationen werden entlang der Lieferkette geprüft, dokumentiert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Ökologische Verantwortung meint die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit auf ökologisch nachhaltige Weise zu betreiben und geht über die bloße Einhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften hinaus.

Sie umfasst proaktive Bemühungen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, zur Minimierung von Abfall, zur Schonung von Ressourcen und zur Unterstützung der Artenvielfalt. Sie spiegelt das Verständnis wider, dass Unternehmensaktivitäten erhebliche Auswirkungen auf den Planeten haben und handelt in Anerkennung der Verantwortung, um negative Auswirkungen abzumildern.

Die Verpflichtung zur ökologischen Verantwortung und Umweltschutz ist selbstverständlich und wird durch entsprechende Prozesse sichergestellt. Bei miunske erfolgt dies durch die Implementierung eines betrieblichen Umwelt­management­systems nach ISO 14001.

Folgende Themen sind im Fokus:

  • Nutzung erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz

  • Sicherstellung der Ressourceneffizienz und Reduzierung von Abfall

  • Fachgerechte Entsorgung von Abfällen

  • Verantwortlicher Umgang mit gefährlichen Stoffen für Mensch und Umwelt

  • Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Produktentwicklung

  • Reduzierung der CO2-Emissionen, vermehrter Einsatz von Recyclingmaterial

In der miunske-Gruppe sowie bei den Geschäftspartnern ist die Umsetzung und Einhaltung der oben aufgeführten Richtlinien sicherzustellen.

Alle Mitarbeitenden der miunske-Gruppe sind zu den Inhalten des Verhaltenskodex sensibilisiert und bedarfsgerecht zu relevanten Themen geschult. Die Einhaltung des geltenden Rechts liegt in der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht geduldet und können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Alle Führungskräfte haben die Beachtung dieses Kodexes in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Die Mitarbeitenden der miunske-Gruppe und externe Personen können sich mit möglichen Fragen, Bedenken oder Hinweisen vertrauensvoll an eine Führungskraft wenden.

miunske GmbH
Oberlausitzer Straße 28
02692 Großpostwitz
DEUTSCHLAND

Stand: August 2024