ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der miunske GmbH (nachfolgend „miunske“ genannt)
1. Allgemeines
2. Vertragsabschluss
3. Lieferung
4. Versand und Verpackung
5. Preise
6. Gewährleistung und Rügeobliegenheit
7. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen
8. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm
zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist miunske berechtigt, eine
Entschädigung von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden
ist.
9. Haftung
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt. Der Käufer darf Ansprüche gegen miunske ohne
Zustimmung von miunske nicht an Dritte abtreten.
10. Gerichtsstand
11. Schlussbestimmungen
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der miunske GmbH (nachfolgend „miunske“ genannt)
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Alle Vereinbarungen, die zwischen miunske und dem Lieferanten zwecks Ausführung eines
Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.
Die Einkaufsbedingungen von miunske gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14
Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Mitgeltende Vorschriften
Der Verhaltenskodex der miunske GmbH ist Bestandteil dieser allgemeinen
Einkaufsbedingungen.
Der Lieferant verpflichtet sich, miunske vor jeder Lieferung nach bestem Wissen und
Gewissen darüber zu informieren, wenn er auf der Grundlage einer von ihm vorzunehmenden
Überprüfung seiner Lieferkette anhand nachvollziehbarer Nachweise Grund für die Annahme
hat, dass die an miunske gelieferten Produkte oder Materialien Konflikt-Mineralien“ gemäß Definition des
„Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ (Rohstoffe
für die Gewinnung von Tantal, Zinn, Gold und Wolfram aus Krisenregionen Afrikas) enthalten.
Der Lieferant hat miunske in diesem Fall darüber zu informieren, um welche KonfliktMineralien es sich konkret handelt und welche Produkte betroffen sind. Ferner müssen bei der
Verwendung von Konflikt-Mineralien unmittelbar Maßnahmen zur Ersetzung der KonfliktMineralien durch unbedenkliche Rohstoffe eingeleitet und zeitnah abgeschlossen werden,
sofern dies möglich und dem Lieferanten zumutbar ist.
3. Anfragen und Bestellungen
4. Preise - Zahlungsbedingungen
5. Lieferzeit
6. Gefahrenübergang - Dokumente
7. Mängeluntersuchung - Mängelhaftung
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen miunske ungekürzt zu. In jedem Fall ist miunske nach eigener Entscheidung berechtigt, vom Lieferanten Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.