1.1

Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen von miunske aufgrund der Bestel­lungen von Kunden (nachfolgend als „Käufer“ oder „Kunden“ bezeichnet) unterliegen diesen AGB.

1.2

Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von miunske richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

1.3

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn miunske ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.4

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung von miunske haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5

Die Kunden von miunske haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass sie die gelieferten Gegenstände nur unter Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verwenden und/oder weiterveräußern. Miunske übernimmt keine Haftung für eine abweichende Verwendung.

2.1

Die Angebote von miunske sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Zusendung von Preislisten, Katalogen, Prospekten usw. verpflichten miunske nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte übernimmt miunske keine Gewähr.

2.2

Die Bestellung der gelieferten Gegenstände durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist miunske berechtigt, dieses Vertrags­angebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Lieferung bzw. die Rechnung als Auftrags­bestätigung.

2.3

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen miunske und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Münd­liche Zusagen von miunske vor Vertragsabschluss sowie mündliche Abreden der Vertragsparteien vor Vertragsabschluss sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

2.4

Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in den Prospek­ten und sonstigen Unterlagen von miunske sind immer nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Überein­stimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder Werkstoffen durch gleichwertige Teile oder Werkstoffe sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Bei Irrtümern in Prospekten, Preislisten, Angeboten, Rechnungen und sonstigen Erklärungen ist miunske unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Richtigstellung und Nachbesserung berechtigt.

2.5

Soweit für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben geliefert werden.

2.6

Eine Bemusterung der von miunske gelieferten Gegenstände ist in Form einer Deckblattbemusterung in Anlehnung an die Verfahrensweise gemäß VDA 2 ohne Aufpreis möglich. Darüber hinausgehende Anforderungen bezüglich der Bemusterung bedürfen einer gesonderten Absprache und sind in der Regel mit der Berechnung von Kosten verbunden.

Der Kunde hat – soweit er nicht von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgenommen ist – sicherzustellen, dass Waren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation geliefert werden („No-Russia-Klausel“).
Mit dem Eingang der Bestellung des Kunden bei miunske bestätigt der Kunde die Einhaltung und Überwachung der Regularien der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Verstößt der Kunde gegen die Zusicherung, stellt der Kunde miunske von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit den Verstößen frei. Anderenfalls besteht seitens miunske ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Der Kunde hat – soweit er nicht von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 ausgenommen ist – sicherzustellen, dass Waren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen, weder direkt noch indirekt nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus geliefert werden („No-Belarus-Klausel“).

Mit dem Eingang der Bestellung des Kunden bei miunske bestätigt der Kunde die Einhaltung und Überwachung der Regularien der Verordnung (EU) Nr. 765/2006. Verstößt der Kunde gegen die Zusicherung, stellt der Kunde miunske von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit den Verstößen frei. Anderenfalls besteht seitens miunske ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich miunske die daran bestehenden Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, miunske erteilt dazu dem Käufer ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4.1

Von miunske in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sämtliche vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und etwaigen Versand- und Verpackungskosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

4.2

Das voraussichtliche Lieferdatum wird in den Dokumenten ausgewiesen. Kann für die Lieferung kein voraussichtliches Lieferdatum bestimmt werden, wird dies in den Dokumenten von miunske angegeben. Über geänderte Lieferdaten informiert miunske den Kunden.

4.3

Miunske ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Gegenstände sichergestellt ist.

4.4

Miunske haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die miunske nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorüber­gehender Dauer ist, ist miunske zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Miunske wird den Kunden unverzüglich über o. g. Leistungshindernisse informieren und ihm im Falle des Rücktritts seine erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber miunske vom Vertrag zurücktreten.

4.5

Die Rechte des Kunden gemäß § 10 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von miunske, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5.1

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk Oberlausitzer Straße 41 c, d in
02692 Großpostwitz (EXW Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Käufers werden die Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers an einen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Das gilt auch dann, wenn miunske im Einzelfall die Frachtkosten übernimmt.

5.2

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Gegenstände an den Spediteur, den Frachtführer oder des zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleisters auf den Käufer über. Soweit eine explizite Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.3

Im Falle des Versendungskaufes ist für die Einhaltung des Versandtermins allein der Tag der Übergabe der gelieferten Gegenstände durch miunske an das Transport­unternehmen maßgeblich, im Falle eines vom Kunden veranlassten Transports, der Zeitpunkt der Meldung der Versand­bereitschaft. Miunske ist für vom Transport­unternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von miunske genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.

5.4

Die Kosten für den Versand der zu liefernden Gegenstände (Verpackung, Transport, Transportversicherung, ggf. Zollanmeldung usw.) werden gesondert berechnet.

5.5

Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer nach Wahl von miunske. Sollen die zu liefernden Gegenstände auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit einem anderen als dem von miunske gewählten Spediteur/Frachtführer befördert werden, sind die entstehenden Mehraufwen­dungen (z. B. aus der Anmeldung der Abholung) durch den Kunden zu tragen. Dieser Mehraufwand wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.6

Die Ausfuhrzollanmeldung erfolgt grundsätzlich durch miunske auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5.7

Falls erforderlich, übernimmt miunske die Beladung des Transportmittels auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5.8

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist miunske berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet miunske eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 8,50 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der zu liefernden Gegenstände. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von miunske bleiben unberührt. Die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.

6.1

Die vereinbarten Preise gelten ab Werk Oberlausitzer Straße 41 c, d in
02692 Großpostwitz (EXW Incoterms 2020) und verstehen sich in der Hauswährung von miunske (EUR/€), zuzüglich Versandkosten gemäß Punkten (5.4 bis 5.7) und der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zöllen, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Sämtliche dieser Kosten werden vom Kunden getragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

6.2

Bei Bestellungen oder durch den Kunden zu vertretende Einzellieferungen mit einem Warenwert von unter EUR 50,00 netto wird ein Mindermengen­zuschlag i. H. v. EUR 25,00 netto berechnet.

6.3

Preisberichtigungen aufgrund von für den Kunden offenkundigen Rechenfehlern auf Rechnungen und Lieferscheinen bleiben vorbehalten. Die gesetzlichen Anfechtungsrechte bleiben unberührt.

7.1

Die Gewährleistungsfrist (Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen) beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

7.2

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen (§§ 377, 381 HGB). Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Gegenständen hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Die gelieferten Gegenstände gelten hinsichtlich offensicht­licher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn miunske nicht binnen fünf (5) Arbeitstagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Dies gilt auch für die etwaige Lieferung zu weniger oder anderer, als der vertraglich vereinbarten Gegenstände. Hinsichtlich anderer Mängel, insbesondere verdeckter Mängel, gelten die gelieferten Gegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn miunske die Mängelrüge nicht binnen fünf (5) Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist eine Haftung von miunske für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Gegenständen gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde. In diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz der hierdurch verursachten Mehrkosten, insbesondere Aus- und Einbaukosten. Auf Verlangen von miunske ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet miunske die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort der Lieferung durch miunske befindet. Unfreie oder von miunske nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind der Rücksendung beizufügen.

7.3

Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist miunske eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Die Wahl der zur Mängelbeseitigung einzuleitenden Schritte (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) obliegt miunske. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

7.4

Beruht ein Mangel auf Verschulden von miunske, kann der Kunde unter den in Punkt 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7.5

Soweit der Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder ein Defekt des Liefer­gegenstandes auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung, mangelhafte Wartung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte zurückzu­führen ist, begründet dies keinen Mangel des Liefergegenstandes.

7.6

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von miunske den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn der Kunde gesetzliche oder standardisierte, technische Vorschriften, insbesondere DIN-Normen, oder von miunske bzw. den Zulieferern von miunske erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt, es sei denn, dass dies für den Ausfall des Liefergegenstandes nicht ursächlich geworden ist.

8.1

Die Gegenstände werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befrie­digung sämtlicher gegenwärtiger und künftigen Forderungen aus der Geschäfts­verbindung Eigentum von miunske. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung der Ansprüche von miunske. Die gelieferten Gegenstände sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

8.2

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Punkt 8.6) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von miunske als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für diesen, erfolgt und miunske unmit­telbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei miunske eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an miunske. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, miunske anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 2 genannten Verhältnis. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von miunske unentgeltlich für diese.

8.3

Dem Käufer ist bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Punkt 8.6) die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, die Rechte von miunske beeinträch­tigenden, Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit sicherungs­halber die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von miunske an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigen­tumsanteil – an miunske ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf miunske übergegange­nen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an miunske abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an miunske abzuführen, solange miunske fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.

8.4

Die gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers nach Wahl von miunske freige­geben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.

8.5

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Dritten unverzüglich auf das Eigentum von miunske hinzuweisen und miunske unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit miunske Klage gemäß § 771 Zivilprozess­ordnung (ZPO) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, miunske die gericht­lichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

8.6

Tritt miunske bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – nach erfolgter oder entbehrlicher Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück („Verwertungsfall“), ist miunske berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

9.1

Die Rechnungen von miunske sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung der Gegenstände und Zugang der jeweiligen Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, es sei denn es sind abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart oder in der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist enthalten.

9.2

Der Käufer der gelieferten Gegenstände, die Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist, verpflich­tet sich, eine Gelangensbestätigung gemäß § 17a der Umsatzsteuerdurchführungs­verordnung (UStDV) oder einen Alternativnachweis auszustellen. Kann eine ordnungs­gemäße Gelangensbestätigung oder ein entsprechender Alternativnachweis nicht beigebracht werden, ist miunske verpflichtet, eine Rechnung mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu erstellen.

9.3

Bei ersten Lieferungen und auch im Übrigen behält sich miunske eine Versendung gegen Vorkasse vor. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt miunske spätestens mit der Auftragsbestätigung.

9.4

Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist und er zum Zeitpunkt der Skontierung nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Zieht der Käufer bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften der Skontoabzug entsprechend zurückzurechnen. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltend­machung weiterer Schäden und höherer Zinsen im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei miunske maßgeblich. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

9.5

Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß §§ 366 und 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

9.6

Miunske ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Voraus­zahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn miunske nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von miunske durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die diese AGB gelten) gefährdet wird. Die gesetzlichen Rechte von miunske zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag bleiben ebenso wie die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unberührt.

9.7

Die Außendienstmitarbeiter (Vertreter) von miunske sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer schriftlich vorzulegender Vollmacht berechtigt.

9.8

Nimmt der Käufer die gelieferten Gegenstände nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertre­tenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist miunske berechtigt, eine Entschädi­gung von 10 % des Auftragswertes, mindestens aber EUR 50,00 zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

9.9

Bei Gegenständen, welche ausschließlich für den Kunden beschafft oder angefertigt werden und die der Kunde aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht annimmt, ist miunske berechtigt eine Entschädigung in Höhe des Auftragswertes zuzüglich vorher vereinbarter Sonderkonditionen (z.B. Sonderbeschaffungskosten) zu verlangen.

10.1

Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Organe von miunske, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet miunske für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Vertrags­wesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden oder seines Personals oder den Schutz von Eigentum des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder Folgeschäden können nur verlangt werden, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheits­merkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung von miunske ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von miunske.

10.2

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegen­ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Der Käufer darf Ansprüche gegen miunske ohne Zustimmung von miunske nicht an Dritte abtreten.

11.1

Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so sind die Gerichte in Bautzen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann miunske oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.2

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.1

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertrags­partner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Regelungslücke gekannt hätten. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.2

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Neben­abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von miunske maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer miunske gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.

miunske electronic GmbH
Oberlausitzer Straße 28
02692 Großpostwitz
DEUTSCHLAND

Stand: Januar 2025

1.1
Die Einkaufsbedingungen von miunske gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennt miunske nicht an, es sei denn, miunske hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Einkaufsbedingungen von miunske gelten auch dann, wenn miunske in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt
1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen miunske und dem Lieferanten zwecks Ausführung eines
Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.

1.3

Die Einkaufsbedingungen von miunske gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14
Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2.1
Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und insbesondere die in § 5 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A1 genannten Anforderungen bei der Erfüllung des Auftrages zu berücksichtigen.
2.2

Der Verhaltenskodex der miunske GmbH ist Bestandteil dieser allgemeinen
Einkaufsbedingungen.

2.3
Der Lieferant stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmungen der „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ entsprechen. Der Lieferant verpflichtet sich, miunske unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls – gleich aus welchem Grund – von ihm gelieferte Produkte Stoffe der Kandidatenliste gemäß Art. 59 Absätze (1) und (10) der REACH-Verordnung enthalten. Dies gilt insbesondere im Falle der Erweiterung / Ergänzung der Kandidatenliste.
2.4
Der Lieferant stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmungen der „Richtlinie 2011/65/EU … zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ (RoHS) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
2.5

Der Lieferant verpflichtet sich, miunske vor jeder Lieferung nach bestem Wissen und
Gewissen darüber zu informieren, wenn er auf der Grundlage einer von ihm vorzunehmenden
Überprüfung seiner Lieferkette anhand nachvollziehbarer Nachweise Grund für die Annahme
hat, dass die an miunske gelieferten Produkte oder Materialien Konflikt-Mineralien“ gemäß Definition des
„Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ (Rohstoffe
für die Gewinnung von Tantal, Zinn, Gold und Wolfram aus Krisenregionen Afrikas) enthalten.
Der Lieferant hat miunske in diesem Fall darüber zu informieren, um welche KonfliktMineralien es sich konkret handelt und welche Produkte betroffen sind. Ferner müssen bei der
Verwendung von Konflikt-Mineralien unmittelbar Maßnahmen zur Ersetzung der KonfliktMineralien durch unbedenkliche Rohstoffe eingeleitet und zeitnah abgeschlossen werden,
sofern dies möglich und dem Lieferanten zumutbar ist.

3.1
Der Lieferant verpflichtet sich, eingehende Bestellungen unverzüglich nach Erhalt schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen.
3.2
An beigestellten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen usw.) behält sich miunske Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von miunske nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Bearbeitung der Anfrage bzw. Bestellung zu verwenden und nach vollständiger Abwicklung des Auftrags unaufgefordert an miunske zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von Punkt 10.4.
4.1
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
4.2
Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt) ist gesondert auszuweisen. Die Bestimmungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu den Pflichtangaben in Rechnungen sind zu beachten.
4.3
In allen für die Auftragsabwicklung relevanten Dokumenten (Auftragsbestätigungen, Lieferpapiere, Rechnungen usw.) müssen folgende Angaben enthalten sein: miunske-Bestellnummer, miunske-Artikel-Nr., Liefermenge und miunske-Lieferanschrift. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch miunske verzögern, verlängern sich die in Punkt 4.4 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.
4.4
Miunske bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
5.1
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend.
5.2
Der Lieferant ist verpflichtet, miunske unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
5.3
Im Falle des Lieferverzuges stehen miunske die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist miunske berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt miunske Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
6.1
Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus an den in der Bestellung angegebenen Ort zu erfolgen. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz von miunske in Großpostwitz zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld).
6.2
Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die vollständige miunske-Bestellnummer anzugeben. Unterlässt er dies, so sind dadurch verursachte Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von miunske zu vertreten.
7.1
Miunske ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht. Die Rügefrist verlängert sich im Falle von Zeiten der Betriebsruhe um deren Dauer.
7.2

Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen miunske ungekürzt zu. In jedem Fall ist miunske nach eigener Entscheidung berechtigt, vom Lieferanten Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.3
Miunske ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
7.4
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von miunske beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
8.1
Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, miunske insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
8.2
Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Punkt 8.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von miunske durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird miunske den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
8.3
Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von €10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten. Stehen miunske weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.
9.1
Der Lieferant steht nach Maßgabe von Punkt 9.2 dafür ein, dass durch von ihm gelieferte Produkte oder Materialien keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er die Produkte oder Materialien herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.
9.2
Der Lieferant ist verpflichtet, miunske von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen miunske wegen der in Punkt 9.1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und miunske alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht nicht, soweit der Lieferant nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung hätte kennen müssen.
9.3
Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Rechtsmängeln der an miunske gelieferten Produkte bleiben unberührt.
9.4
Die Verjährungsfrist für die Ansprüche von miunske gegen den Lieferanten im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vertragserfüllung.
10.1
Sofern miunske Stoffe und Materialien (z. B. Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände dem Lieferanten zur Fertigung beistellt, behält sich miunske hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für miunske vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware von miunske mit anderen, miunske nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt miunske das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von miunske eingebrachten Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.
10.2
Wird die von miunske beigestellte Sache mit anderen, miunske nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt miunske das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant miunske anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für miunske.
10.3
Beigestellte Werkzeuge bleiben Eigentum von miunske. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von miunske bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die miunske gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Er tritt bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung an miunske ab. Miunske nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an beigestellten Werkzeugen erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er miunske sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
10.4
Der Lieferant ist verpflichtet, alle von miunske erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
10.5
Soweit die miunske gemäß Punkten 10.1 und/oder 10.2 zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren von miunske um mehr als 10 % übersteigt, ist miunske auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach Wahl von miunske verpflichtet.
11.1
Ist der Lieferant Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so sind die Gerichte in Bautzen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann miunske oder der Lieferant Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.2
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von miunske Erfüllungsort.
11.3
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

miunske electronic GmbH
Oberlausitzer Straße 28
02692 Großpostwitz
DEUTSCHLAND

Stand: Januar 2025