ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der miunske electronic GmbH (nachfolgend „miunske“ genannt)
1. Allgemeines
1.1
Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen von miunske aufgrund der Bestellungen von Kunden (nachfolgend als „Käufer“ oder „Kunden“ bezeichnet) unterliegen diesen AGB.
1.2
Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von miunske richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht aber an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn miunske ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.4
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung von miunske haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5
Die Kunden von miunske haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass sie die gelieferten Gegenstände nur unter Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verwenden und/oder weiterveräußern. Miunske übernimmt keine Haftung für eine abweichende Verwendung.
2. Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote von miunske sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Zusendung von Preislisten, Katalogen, Prospekten usw. verpflichten miunske nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte übernimmt miunske keine Gewähr.
2.2
Die Bestellung der gelieferten Gegenstände durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist miunske berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Lieferung bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen miunske und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von miunske vor Vertragsabschluss sowie mündliche Abreden der Vertragsparteien vor Vertragsabschluss sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
2.4
Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in den Prospekten und sonstigen Unterlagen von miunske sind immer nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder Werkstoffen durch gleichwertige Teile oder Werkstoffe sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Bei Irrtümern in Prospekten, Preislisten, Angeboten, Rechnungen und sonstigen Erklärungen ist miunske unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Richtigstellung und Nachbesserung berechtigt.
2.5
Soweit für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben geliefert werden.
2.6
Eine Bemusterung der von miunske gelieferten Gegenstände ist in Form einer Deckblattbemusterung in Anlehnung an die Verfahrensweise gemäß VDA 2 ohne Aufpreis möglich. Darüber hinausgehende Anforderungen bezüglich der Bemusterung bedürfen einer gesonderten Absprache und sind in der Regel mit der Berechnung von Kosten verbunden.
2a „No Russia“-Klausel (gem. Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Der Kunde hat – soweit er nicht von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgenommen ist – sicherzustellen, dass Waren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation geliefert werden („No-Russia-Klausel“).
Mit dem Eingang der Bestellung des Kunden bei miunske bestätigt der Kunde die Einhaltung und Überwachung der Regularien der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Verstößt der Kunde gegen die Zusicherung, stellt der Kunde miunske von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit den Verstößen frei. Anderenfalls besteht seitens miunske ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
2b „No Belarus“-Klausel (gem. Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Der Kunde hat – soweit er nicht von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 ausgenommen ist – sicherzustellen, dass Waren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen, weder direkt noch indirekt nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus geliefert werden („No-Belarus-Klausel“).
Mit dem Eingang der Bestellung des Kunden bei miunske bestätigt der Kunde die Einhaltung und Überwachung der Regularien der Verordnung (EU) Nr. 765/2006. Verstößt der Kunde gegen die Zusicherung, stellt der Kunde miunske von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit den Verstößen frei. Anderenfalls besteht seitens miunske ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
3. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich miunske die daran bestehenden Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, miunske erteilt dazu dem Käufer ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Lieferung
4.1
Von miunske in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sämtliche vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und etwaigen Versand- und Verpackungskosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
4.2
Das voraussichtliche Lieferdatum wird in den Dokumenten ausgewiesen. Kann für die Lieferung kein voraussichtliches Lieferdatum bestimmt werden, wird dies in den Dokumenten von miunske angegeben. Über geänderte Lieferdaten informiert miunske den Kunden.
4.3
Miunske ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Gegenstände sichergestellt ist.
4.4
Miunske haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die miunske nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist miunske zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Miunske wird den Kunden unverzüglich über o. g. Leistungshindernisse informieren und ihm im Falle des Rücktritts seine erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber miunske vom Vertrag zurücktreten.
4.5
Die Rechte des Kunden gemäß § 10 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von miunske, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
5. Versand und Verpackung
5.1
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk Oberlausitzer Straße 41 c, d in
02692 Großpostwitz (EXW Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Käufers werden die Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers an einen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Das gilt auch dann, wenn miunske im Einzelfall die Frachtkosten übernimmt.
5.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Gegenstände an den Spediteur, den Frachtführer oder des zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleisters auf den Käufer über. Soweit eine explizite Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5.3
Im Falle des Versendungskaufes ist für die Einhaltung des Versandtermins allein der Tag der Übergabe der gelieferten Gegenstände durch miunske an das Transportunternehmen maßgeblich, im Falle eines vom Kunden veranlassten Transports, der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft. Miunske ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von miunske genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
5.4
Die Kosten für den Versand der zu liefernden Gegenstände (Verpackung, Transport, Transportversicherung, ggf. Zollanmeldung usw.) werden gesondert berechnet.
5.5
Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer nach Wahl von miunske. Sollen die zu liefernden Gegenstände auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit einem anderen als dem von miunske gewählten Spediteur/Frachtführer befördert werden, sind die entstehenden Mehraufwendungen (z. B. aus der Anmeldung der Abholung) durch den Kunden zu tragen. Dieser Mehraufwand wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
5.6
Die Ausfuhrzollanmeldung erfolgt grundsätzlich durch miunske auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5.7
Falls erforderlich, übernimmt miunske die Beladung des Transportmittels auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5.8
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist miunske berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet miunske eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 8,50 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der zu liefernden Gegenstände. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von miunske bleiben unberührt. Die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
6. Preise
6.1
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk Oberlausitzer Straße 41 c, d in
02692 Großpostwitz (EXW Incoterms 2020) und verstehen sich in der Hauswährung von miunske (EUR/€), zuzüglich Versandkosten gemäß Punkten (5.4 bis 5.7) und der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zöllen, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Sämtliche dieser Kosten werden vom Kunden getragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
6.2
Bei Bestellungen oder durch den Kunden zu vertretende Einzellieferungen mit einem Warenwert von unter EUR 50,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag i. H. v. EUR 25,00 netto berechnet.
6.3
Preisberichtigungen aufgrund von für den Kunden offenkundigen Rechenfehlern auf Rechnungen und Lieferscheinen bleiben vorbehalten. Die gesetzlichen Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
7. Gewährleistung und Rügeobliegenheit
7.1
Die Gewährleistungsfrist (Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen) beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
7.2
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen (§§ 377, 381 HGB). Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Gegenständen hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Die gelieferten Gegenstände gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn miunske nicht binnen fünf (5) Arbeitstagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Dies gilt auch für die etwaige Lieferung zu weniger oder anderer, als der vertraglich vereinbarten Gegenstände. Hinsichtlich anderer Mängel, insbesondere verdeckter Mängel, gelten die gelieferten Gegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn miunske die Mängelrüge nicht binnen fünf (5) Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist eine Haftung von miunske für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Gegenständen gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde. In diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz der hierdurch verursachten Mehrkosten, insbesondere Aus- und Einbaukosten. Auf Verlangen von miunske ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet miunske die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort der Lieferung durch miunske befindet. Unfreie oder von miunske nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind der Rücksendung beizufügen.
7.3
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist miunske eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Die Wahl der zur Mängelbeseitigung einzuleitenden Schritte (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) obliegt miunske. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
7.4
Beruht ein Mangel auf Verschulden von miunske, kann der Kunde unter den in Punkt 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.5
Soweit der Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder ein Defekt des Liefergegenstandes auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung, mangelhafte Wartung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen ist, begründet dies keinen Mangel des Liefergegenstandes.
7.6
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von miunske den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn der Kunde gesetzliche oder standardisierte, technische Vorschriften, insbesondere DIN-Normen, oder von miunske bzw. den Zulieferern von miunske erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt, es sei denn, dass dies für den Ausfall des Liefergegenstandes nicht ursächlich geworden ist.
8. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen
8.1
Die Gegenstände werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher gegenwärtiger und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von miunske. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung der Ansprüche von miunske. Die gelieferten Gegenstände sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
8.2
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Punkt 8.6) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von miunske als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für diesen, erfolgt und miunske unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei miunske eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an miunske. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, miunske anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 2 genannten Verhältnis. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von miunske unentgeltlich für diese.
8.3
Dem Käufer ist bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Punkt 8.6) die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, die Rechte von miunske beeinträchtigenden, Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit sicherungshalber die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von miunske an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an miunske ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf miunske übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an miunske abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an miunske abzuführen, solange miunske fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
8.4
Die gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers nach Wahl von miunske freigegeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
8.5
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Dritten unverzüglich auf das Eigentum von miunske hinzuweisen und miunske unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit miunske Klage gemäß § 771 Zivilprozessordnung (ZPO) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, miunske die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8.6
Tritt miunske bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – nach erfolgter oder entbehrlicher Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück („Verwertungsfall“), ist miunske berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
9.1
Die Rechnungen von miunske sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung der Gegenstände und Zugang der jeweiligen Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, es sei denn es sind abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart oder in der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist enthalten.
9.2
Der Käufer der gelieferten Gegenstände, die Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist, verpflichtet sich, eine Gelangensbestätigung gemäß § 17a der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) oder einen Alternativnachweis auszustellen. Kann eine ordnungsgemäße Gelangensbestätigung oder ein entsprechender Alternativnachweis nicht beigebracht werden, ist miunske verpflichtet, eine Rechnung mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu erstellen.
9.3
Bei ersten Lieferungen und auch im Übrigen behält sich miunske eine Versendung gegen Vorkasse vor. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt miunske spätestens mit der Auftragsbestätigung.
9.4
Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist und er zum Zeitpunkt der Skontierung nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Zieht der Käufer bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften der Skontoabzug entsprechend zurückzurechnen. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiterer Schäden und höherer Zinsen im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei miunske maßgeblich. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
9.5
Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß §§ 366 und 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
9.6
Miunske ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn miunske nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von miunske durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die diese AGB gelten) gefährdet wird. Die gesetzlichen Rechte von miunske zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag bleiben ebenso wie die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unberührt.
9.7
Die Außendienstmitarbeiter (Vertreter) von miunske sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer schriftlich vorzulegender Vollmacht berechtigt.
9.8
Nimmt der Käufer die gelieferten Gegenstände nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist miunske berechtigt, eine Entschädigung von 10 % des Auftragswertes, mindestens aber EUR 50,00 zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
9.9
Bei Gegenständen, welche ausschließlich für den Kunden beschafft oder angefertigt werden und die der Kunde aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht annimmt, ist miunske berechtigt eine Entschädigung in Höhe des Auftragswertes zuzüglich vorher vereinbarter Sonderkonditionen (z.B. Sonderbeschaffungskosten) zu verlangen.
10. Haftung
10.1
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Organe von miunske, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet miunske für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden oder seines Personals oder den Schutz von Eigentum des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder Folgeschäden können nur verlangt werden, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung von miunske ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von miunske.
10.2
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Der Käufer darf Ansprüche gegen miunske ohne Zustimmung von miunske nicht an Dritte abtreten.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so sind die Gerichte in Bautzen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann miunske oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Regelungslücke gekannt hätten. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von miunske maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer miunske gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.
miunske electronic GmbH
Oberlausitzer Straße 28
02692 Großpostwitz
DEUTSCHLAND
Stand: Januar 2025
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der miunske electronic GmbH (nachfolgend „miunske“ genannt)
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Alle Vereinbarungen, die zwischen miunske und dem Lieferanten zwecks Ausführung eines
Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.
Die Einkaufsbedingungen von miunske gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14
Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Mitgeltende Vorschriften
Der Verhaltenskodex der miunske GmbH ist Bestandteil dieser allgemeinen
Einkaufsbedingungen.
Der Lieferant verpflichtet sich, miunske vor jeder Lieferung nach bestem Wissen und
Gewissen darüber zu informieren, wenn er auf der Grundlage einer von ihm vorzunehmenden
Überprüfung seiner Lieferkette anhand nachvollziehbarer Nachweise Grund für die Annahme
hat, dass die an miunske gelieferten Produkte oder Materialien Konflikt-Mineralien“ gemäß Definition des
„Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ (Rohstoffe
für die Gewinnung von Tantal, Zinn, Gold und Wolfram aus Krisenregionen Afrikas) enthalten.
Der Lieferant hat miunske in diesem Fall darüber zu informieren, um welche KonfliktMineralien es sich konkret handelt und welche Produkte betroffen sind. Ferner müssen bei der
Verwendung von Konflikt-Mineralien unmittelbar Maßnahmen zur Ersetzung der KonfliktMineralien durch unbedenkliche Rohstoffe eingeleitet und zeitnah abgeschlossen werden,
sofern dies möglich und dem Lieferanten zumutbar ist.
3. Anfragen und Bestellungen
4. Preise - Zahlungsbedingungen
5. Lieferzeit
6. Gefahrenübergang - Dokumente
7. Mängeluntersuchung - Mängelhaftung
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen miunske ungekürzt zu. In jedem Fall ist miunske nach eigener Entscheidung berechtigt, vom Lieferanten Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Produkthaftung - Freistellung - Haftpflichtversicherungsschutz
9. Schutzrechte
10. Eigentumsvorbehalt - Beistellung - Werkzeuge - Geheimhaltung
11. Gerichtsstand - Erfüllungsort
12. Schlussbestimmung
miunske electronic GmbH
Oberlausitzer Straße 28
02692 Großpostwitz
DEUTSCHLAND
Stand: Januar 2025